Künstlername von Zarahzeta®

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Künstler & Pseudonyme - Mein Erfahrungsbericht
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Eintrag des Künstlernamens als Wortmarke beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt)

Bereits seit mindestens Anfang 2000 nenne ich mich "Zarahze-ta". Unter diesem Namen war ich bisher vielseitig künstlerisch tä-tig, was ich nunmehr seit Ende 2014 hauptberuflich ausgebaut habe. Da meine Identität "Zarahzeta" ist und mein Name mit mir als Person und meinen Werken immer verknüpft bleiben soll, ha-be ich diesen als Wortmarke schützen lassen. Mein Künstlerna-me Zarahzeta® ist somit als Markenname (Markenzeichen) regi-striert, geschützt und amtlich eingetragen.
Die Markenanmeldung habe ich durch einen Markenanwalt durchführen lassen, der mich in einem Vorgespräch beraten, die Recherche hinsichtlich der Schutzfähigkeit und einer möglichen Namensähnlichkeit vorgenommen, die für mich zutreffenden Nizzaklassen festgestellt, den ent-sprechenden Antrag bei dem DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) formuliert, eingereicht und sämtlichen Schriftwechsel mit dem Amt übernommen hat. Die Namensurkunde (Markenurkunde) hielt ich dann ca. vier Wo-chen nach Antragseinreichung in der Hand.
Es ist durchaus möglich, eine Markenanmeldung selbst durchzuführen. Ich persönlich würde aber immer wieder auf einen Markenanwalt zurückgreifen, da dieser im Vorfelde etwaige Unsicherheiten ausräumt, einem im Rahmen der Mandantenbetreuung den Rücken frei hält und bei eventuellen Problemen zur Seite steht. Aber das muss jeder für sich entscheiden.
Ich bin jedenfalls froh, dass ich einen Markenanwalt beauftragt hatte, denn leider hatte ich in meinem Fall kurz da-rauf das Problem, dass ein Widerspruch gegen den von mit beantragten Markennamen eingelegt wurde. Aber auch hier hat mich der Anwalt wirklich toll beraten und während des Widerspruchsverfahrens begleitet. Und am Ende wurde dann auch glücklicherweise der Widerspruch von dem Deutschen Patent- und Markenamt abgelehnt.
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Eintrag des Künstlernamens in den Personalausweis
Zusätzlich zum Künstlernamen als eingetragener Markenname habe ich trotzdem auch noch den Eintrag in den Personalausweis beantragt. Dieses wurde leider trotz sämtlicher Unterlagen (u.a. Markenurkunde, Werbe- und Künstlerverträge, Künstlernachweis durch Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, Eigenwerbung, Werke, Web- site) nach ca. 1 Stunde Prüfung abgelehnt mit der Begründung, dass ich noch keine lokalen (!) Presseberichte über mich vorweisen konnte. Dieses gilt als Nachweis, dass man lokal unter dem Künstlernamen bekannter ist als unter dem Realnamen. Dass ich überregional/sogar international unter dem Namen "Zarahzeta" bekannt bin, war nicht relevant.
Ich hatte dann auf dem Amt noch kurz zu bedenken gegeben, dass ich eben nicht unbedingt lokal, sondern eher überregional künstlerisch tätig bin, meine Plattform in erster Linie das Internet ist und darüber hinaus der lokale Bekanntheitsgrad unter dem Künstlernamen ja überhaupt nur sehr erschwert möglich wäre, wenn überall, auch in Interviews, stets der bürgerliche Name mitgenannt wird, solange eben dieser nicht im Personalausweis eingetragen ist. Man verwies mit kurzem Achselzucken auf die sogenannte Gesetzeslage.
Mein Rat an alle Künstler ist also, bei dem Antrag, den Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen, wirklich alle (!) verfügbaren Unterlagen über das
Künstlerdasein vorzulegen, insbesondere, wenn irgendwie mög- lich, lokale Presseberichte. Und wenn es nicht klappen sollte, dann sollte man auf keinen Fall den Mut und die Hoffnung aufgeben,
sondern es einfach mit ein paar mehr Unterlagen noch einmal versuchen!
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Künstlername & Facebook

Es gibt keine andere Social Media - Plattform, die mit Künstler-namen so einen Ärger macht und strikt auf die Klarnamenpflicht beharrt, wie Facebook. Und das sogar, wenn der Account und der Künstlername verifiziert sind.
Facebook macht nach eigenen Kriterien Unterschiede und ent-scheidet, welcher Künstler seinen Künstlernamen benutzen darf, und welcher nicht.
Ich habe meine eigenen Erfahrungen mit Facebook in einem ge-sonderten Blog festgehalten und beschreibe dort ausführlich, was ich dort erlebt habe: Facebook und die Namenspolitik.
©Zarahzeta®
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Allgemeines zum Künstlernamen
Mein Erfahrungsbericht über Künstlernamen, und wie ich zu meinem eigenen Künstlernamen gekommen bin.

Da ich bereits mehrfach darauf angesprochen worden bin, wie man seinen Künstlernamen schützen und amtlich eintragen las-sen kann, was man beachten muss und welche Unterlagen wich-tig sind, habe ich beschlossen, hierüber einen kleinen Blog zu schreiben, damit jeder nachlesen kann, wie ich es umgesetzt ha-be.
Vorab die Frage, die ich bereits in meinem Blog "Facebook und die Namenspolitik" gestellt habe, und ich wieder-hole sie hier gerne noch einmal: Warum haben Künstler einen Künstlernamen? Weil sie, so wie ich, den Künstlerna-men in der Öffentlichkeit verkörpern, unter diesem real leben und arbeiten, sich damit identifizieren und für Freunde unter diesem bekannt sind, von diesen so genannt und nur mit diesem als Person in Verbindung gebracht werden und gebracht werden wollen.
Natürlich gibt es auch viele Künstler, die unter ihrem realen, bürgerlichen Namen künstlerisch tätig sind. Aber nicht jeder hat einen schönen, einprägenden,
klangvollen und/oder zu der jeweiligen ausgeübten Kunst passenden Na-men oder jemand identifiziert sich aus bestimmten Gründen mit einem anderen Namen oder die Kunst soll gezielt mit einem
Kunstnamen unterstrichen werden.
So oder so, wenn sich ein Künstler für einen Künstlernamen entschieden hat, ist dieser genauso Teil der Künstleri-dentität wie auch der Kreativität und steht für die Person hinter einem Kunstwerk bzw. als Gesamtkunstwerk. Aus diesem Grund möchten viele Künstler auch ihren Künstlernamen amtlich eintragen und schützen lassen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie man dieses umsetzen kann, wie Du hier im Blog lesen kannst.
L.G. Zarahzeta
©Zarahzeta2022
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